CGC Submission Rule Book

Dieses CGC Submission Rule Book regelt die besonderen Bestimmungen für sämtliche von Memorabilia Germany angebotenen CGC Submission Services.

Es dient als verbindliche Grundlage für die Durchführung von Submission-Aufträgen und ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die weiteren Rechtstexte von Memorabilia Germany um submissionsspezifische Regelungen, Verantwortlichkeiten und Abläufe.

Ziel dieses Rule Books ist es, den gesamten Submission-Prozess transparent, nachvollziehbar und einheitlich zu gestalten. Es beschreibt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien sowie die wesentlichen Verfahrensabläufe von der Auftragserteilung bis zur Rücksendung der bearbeiteten Sammlerstücke.

Das CGC Submission Rule Book ist Bestandteil jedes über Memorabilia Germany beauftragten CGC Submission Services.

1.1 Anwendungsbereich

Dieses CGC Submission Rule Book gilt für sämtliche von Memorabilia Germany angebotenen CGC Submission Services.

Es regelt die besonderen Bedingungen für die Durchführung von Submission-Aufträgen und ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die weiteren Rechtstexte von Memorabilia Germany.

1.2 Erfasste Dienstleistungen

Dieses Rule Book gilt insbesondere für folgende Dienstleistungen:

• CGC Card Grading
• CGC Comic Grading
• CGC Signature Authentication
• CGC x JSA Authentication
• Pressing
• ReHolder
• CrossOver
• sowie sämtliche künftig von Memorabilia Germany angebotenen CGC Submission Services.

1.3 Geltung des Rule Books

Mit der Beauftragung eines CGC Submission Services erkennt der Auftraggeber die jeweils zum Zeitpunkt der Auftragserteilung veröffentlichte Fassung dieses CGC Submission Rule Books als verbindliche Grundlage für die Durchführung des Submission-Auftrags an.

1.4 Verhältnis zu weiteren Regelwerken

Dieses CGC Submission Rule Book ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die weiteren Rechtstexte von Memorabilia Germany. Darüber hinaus gelten die jeweils aktuellen Submission Rules und sonstigen verbindlichen Vorgaben von CGC. Soweit zwingende Vorgaben von CGC einzelnen Bestimmungen dieses Rule Books entgegenstehen, gehen die jeweils aktuellen Vorgaben von CGC vor.

2.1 Auftragserteilung

Für das Zustandekommen des Vertrages über den jeweiligen CGC Submission Service gelten die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Memorabilia Germany.

Der Auftraggeber beauftragt Memorabilia Germany mit der Organisation und Durchführung einer Submission der eingesandten Sammlerstücke bei CGC sowie der jeweils gebuchten Zusatzleistungen.

Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich die Durchführung des beauftragten Submission Services. Ein bestimmtes Grading-Ergebnis, eine bestimmte Authentifizierungsentscheidung oder ein sonstiger wirtschaftlicher Erfolg werden nicht geschuldet.

Die Durchführung der Submission erfolgt auf Grundlage der bei Auftragserteilung gebuchten Dienstleistungen sowie der vom Auftraggeber übermittelten Angaben. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung veröffentlichte Leistungsbeschreibung des jeweils gebuchten Submission Services.

2.2 Angaben des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche für die Durchführung der Submission erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu übermitteln.

Hierzu gehören insbesondere die zutreffende Auswahl des gewünschten Submission Services, die Angabe des Fair Market Value sowie sämtliche weiteren für die Submission relevanten Informationen.

Der Auftraggeber versichert, zur Einreichung der eingesandten Objekte berechtigt zu sein. Eine Eigentümerstellung ist hierfür nicht erforderlich.

Memorabilia Germany ist nicht verpflichtet, Eigentumsverhältnisse oder sonstige Berechtigungen des Auftraggebers zu prüfen.

Der Auftraggeber stellt Memorabilia Germany von Ansprüchen Dritter frei, die daraus resultieren, dass eingesandte Objekte ohne entsprechende Berechtigung zur Submission eingereicht wurden.

2.3 Prüfung der Submission

Memorabilia Germany übernimmt die vom Auftraggeber übermittelten Angaben grundsätzlich als Grundlage der Submission.

Eine vollständige Prüfung sämtlicher Angaben des Auftraggebers oder eine inhaltliche Kontrolle jedes einzelnen Objekts ist nicht Bestandteil des Submission Services.

Memorabilia Germany behält sich jedoch vor, offensichtliche oder submissionrelevante Abweichungen zu korrigieren, sofern dies für eine ordnungsgemäße Einreichung bei CGC erforderlich ist.

Memorabilia Germany führt sämtliche Submissions nach den jeweils gültigen Submission Rules und Service-Vorgaben von CGC durch.

Erkennt Memorabilia Germany vor der Einreichung, dass die Angaben des Auftraggebers zu einer objektiv fehlerhaften oder nicht regelkonformen Submission führen würden, erfolgt die Einreichung entsprechend den geltenden Vorgaben von CGC.

Eine wissentlich fehlerhafte oder den Submission Rules widersprechende Einreichung erfolgt nicht.

Die endgültige Einordnung sowie sämtliche fachlichen Entscheidungen über eingereichte Objekte obliegen ausschließlich CGC.

2.4 Serviceanpassungen und Nachberechnungen

Erfordert die ordnungsgemäße Durchführung einer Submission aufgrund offensichtlicher Abweichungen eine Anpassung des gebuchten Service Levels oder sonstiger gebuchter Leistungen, erfolgt die Einreichung im jeweils zutreffenden Service.

Hierdurch entstehende Mehrkosten werden dem Auftraggeber nachberechnet.

Bereits gezahlte Beträge werden grundsätzlich nicht erstattet, wenn der Auftraggeber eine höherwertige Leistung gebucht hat, obwohl für die Submission ein günstigerer Service ausreichend gewesen wäre.

Beispiel:

Ein Comic wird im Service „Modern“ beauftragt. Im Rahmen der Submission stellt sich heraus, dass es sich tatsächlich um einen Vintage Comic handelt. Die Einreichung erfolgt im korrekten Service Level; hierdurch entstehende Mehrkosten werden nachberechnet.

2.5 Nachforderungen

Werden Memorabilia Germany nach der Einreichung durch CGC zusätzliche Gebühren oder sonstige Kosten in Rechnung gestellt, die dem jeweiligen Submission-Auftrag zuzuordnen sind, werden diese dem Auftraggeber weiterberechnet.

Memorabilia Germany ist nicht verpflichtet, derartige Gebühren oder Mehrkosten dauerhaft für den Auftraggeber vorzufinanzieren.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, entsprechende Nachforderungen innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach Rechnungsstellung zu begleichen.

Bis zum vollständigen Zahlungseingang ist Memorabilia Germany berechtigt, die Rückgabe der betreffenden Submission zurückzuhalten.

2.6 Zahlungsausfall nach Leistungserbringung

Werden fällige Nachforderungen nicht innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist beglichen, führt Memorabilia Germany das vorgesehene Mahnverfahren gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und den internen Abläufen durch.

Der Mahnrhythmus beträgt grundsätzlich jeweils vierzehn (14) Kalendertage.

Die dritte Mahnung stellt zugleich die letzte Zahlungsaufforderung dar. Sie enthält bereits den Hinweis, dass nach fruchtlosem Ablauf der gesetzten Frist die nach deutschem Recht zulässigen Maßnahmen zur Durchsetzung der Forderung eingeleitet werden können.

Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, ist Memorabilia Germany berechtigt, die zurückbehaltenen Objekte im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu verwerten.

Aus einem rechtlich zulässigen Verwertungserlös werden insbesondere

• offene Forderungen,
• Verwertungskosten,
• Lagerkosten sowie
• angemessene Mahn- und Verwaltungskosten

beglichen.

Ein nach Begleichung sämtlicher zulässiger Forderungen und Kosten verbleibender Überschuss steht dem Auftraggeber zu und wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben behandelt.

2.7 Einsendefrist

Nach erfolgreicher Auftragserteilung sind die für die Submission vorgesehenen Objekte innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen an Memorabilia Germany zu übersenden.

Geht innerhalb dieser Frist keine Einsendung ein, erinnert Memorabilia Germany den Auftraggeber per E-Mail an die ausstehende Übersendung der Objekte und gewährt eine einmalige Nachfrist von sieben (7) Kalendertagen.

Verstreicht auch diese Nachfrist ohne Wareneingang, ist Memorabilia Germany berechtigt, den Submission-Auftrag zu stornieren.

In diesem Fall bleibt der bis dahin entstandene Bearbeitungsaufwand vergütungspflichtig. Memorabilia Germany erhebt hierfür eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von XX % des Auftragswertes, mindestens jedoch XX €. Bereits darüber hinaus geleistete Zahlungen werden entsprechend erstattet.

2.8 Besondere Einsendefälle

Entspricht der Inhalt einer Einsendung nicht dem ursprünglich beauftragten Submission-Auftrag, erfolgt die weitere Bearbeitung nach den folgenden Grundsätzen.

Werden weniger Objekte eingesendet als beauftragt, gilt der Submission-Auftrag im ursprünglich beauftragten Umfang als erteilt. Eine anteilige Erstattung erfolgt nicht.

Werden mehr Objekte eingesendet als beauftragt, informiert Memorabilia Germany den Auftraggeber über die festgestellte Abweichung und stimmt das weitere Vorgehen sowie gegebenenfalls erforderliche Nachberechnungen mit ihm ab.

Werden Objekte eingesendet, die nicht dem gebuchten Submission Service entsprechen, ist Memorabilia Germany berechtigt, den Auftrag entsprechend anzupassen, soweit dies für eine ordnungsgemäße Submission erforderlich ist. Hierdurch entstehende Mehrkosten werden nachberechnet.

Handelt es sich um eine Abweichung, die nicht eindeutig einem bestehenden Submission Service zugeordnet werden kann, erfolgt die weitere Bearbeitung nach individueller Abstimmung mit dem Auftraggeber.

Beispiel:

Es werden Booklet Cards eingesendet, obwohl ein Submission Service für Standardkarten gebucht wurde. Die Submission erfolgt im hierfür zutreffenden Service. Entstehende Mehrkosten werden nachberechnet.

2.9 Ablehnung einer Submission

Memorabilia Germany behält sich vor, eingesandte Objekte ganz oder teilweise von einer Submission auszuschließen, sofern deren Zustand eine ordnungsgemäße Bearbeitung oder einen sicheren Versand erheblich beeinträchtigt.

Dies gilt insbesondere bei offensichtlichem Schimmelbefall, starken Geruchsbelästigungen, erheblicher Verschmutzung oder vergleichbaren Umständen, die eine Bearbeitung unzumutbar erscheinen lassen.

Vor einer Ablehnung dokumentiert Memorabilia Germany den Zustand der betreffenden Objekte und informiert den Auftraggeber über die getroffene Entscheidung.

Wird eine Submission aus diesen Gründen abgelehnt, wird der Auftrag storniert. Bereits gezahlte Beträge werden grundsätzlich erstattet. Bei grob unsachgemäßer Einsendung ist Memorabilia Germany berechtigt, eine angemessene Bearbeitungsgebühr einzubehalten.

Eine inhaltliche Prüfung auf Originalität, Fälschungen oder sonstige Echtheitsmerkmale erfolgt durch Memorabilia Germany im Rahmen des Submission Services nicht.

3.1 Versand an Memorabilia Germany

Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Verpackung sowie den Versand der eingesandten Objekte bis zu deren nachweislichem Eingang bei Memorabilia Germany.

Die in den jeweiligen Artikelbeschreibungen veröffentlichten Verpackungshinweise sind zu beachten.

Der Versand erfolgt grundsätzlich auf Risiko des Auftraggebers.

3.2 Wareneingang und Dokumentation

Nach Eingang der Sendung überprüft Memorabilia Germany die Einsendung auf Vollständigkeit sowie auf erkennbare Transportschäden und offensichtliche Verpackungsmängel.

Der Wareneingang und der Zustand der eingesandten Objekte werden im Rahmen einer versicherungsrelevanten Sicherheitsdokumentation durch Foto- und/oder Videoaufnahmen dokumentiert. Diese Dokumentation dient insbesondere der Nachvollziehbarkeit des ursprünglichen Zustands der Sendung sowie einer möglichen Schadenregulierung gegenüber Transportdienstleistern oder Versicherern.

Bereits vorhandene oder offensichtliche Beschädigungen stehen einer Durchführung der Submission grundsätzlich nicht entgegen, sofern sie einer ordnungsgemäßen Einreichung bei CGC nicht entgegenstehen.

Eine Verpflichtung zur vorherigen Rücksprache mit dem Auftraggeber besteht in diesen Fällen grundsätzlich nicht.

3.3 Verpackung und Versand während der Submission

Nach erfolgreichem Wareneingang übernimmt Memorabilia Germany die fachgerechte Verpackung der eingesandten Objekte entsprechend den Anforderungen des jeweiligen Submission Services.

Memorabilia Germany organisiert sämtliche für die Durchführung der Submission erforderlichen Transporte zwischen Memorabilia Germany und CGC.

Die Kundenobjekte werden auf diesen Transportwegen im Rahmen einer individuell auf den Transport hochwertiger Sammlerstücke abgestimmten Transportversicherung abgesichert. Der konkrete Versicherungsschutz richtet sich nach dem für die jeweilige Submission maßgeblichen Versicherungswert, den vereinbarten Versicherungshöchstgrenzen sowie den Bedingungen des jeweiligen Versicherungsvertrages.

3.4 Fair Market Value und Versicherung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, für jedes eingereichte Objekt einen realistischen Fair Market Value anzugeben.

Die angegebenen Werte dienen insbesondere der Auswahl des zutreffenden CGC Service Levels sowie der Ermittlung des erforderlichen Versicherungsschutzes.

Stellt sich im weiteren Verlauf heraus, dass die angegebenen Werte für eine ordnungsgemäße Submission oder den erforderlichen Versicherungsschutz nicht ausreichen, ist Memorabilia Germany berechtigt, die Submission entsprechend anzupassen und erforderliche Nachberechnungen vorzunehmen.

Außergewöhnliche Wertentwicklungen, die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht vorhersehbar waren, werden im Einzelfall mit dem Auftraggeber abgestimmt.

3.5 Schadenregulierung während der Submission

Kommt es während eines durch Memorabilia Germany organisierten Transportes zu einem Verlust, einer Beschädigung oder einer Fehlmenge, übernimmt Memorabilia Germany die Kommunikation und Schadenabwicklung gegenüber den beteiligten Transportdienstleistern, CGC sowie dem Versicherer.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, Memorabilia Germany bei der Schadenaufklärung und Versicherungsabwicklung im erforderlichen Umfang zu unterstützen und auf Anforderung geeignete Nachweise, insbesondere Wert- oder Erwerbsnachweise, bereitzustellen.

Eine mögliche Entschädigung richtet sich nach den Bedingungen des jeweiligen Versicherungsschutzes, den maßgeblichen Versicherungswerten sowie dem Ergebnis der jeweiligen Schadenprüfung.

Die vom Auftraggeber angegebene Wertschätzung begründet keinen automatischen Anspruch auf eine Entschädigung in entsprechender Höhe.

Eine darüber hinausgehende verschuldensunabhängige Ersatzpflicht von Memorabilia Germany besteht nicht. Die gesetzlichen Haftungsregelungen sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben unberührt.

3.6 Rückversand

Nach Abschluss der Submission erfolgt die Rücksendung der bearbeiteten Objekte an die vom Auftraggeber angegebene Lieferanschrift.

Der Rückversand erfolgt grundsätzlich wertgerecht versichert. Hierfür nutzt Memorabilia Germany eine individuell auf den Transport hochwertiger Sammlerstücke abgestimmte Transportversicherung.

Der konkrete Versicherungsschutz richtet sich nach dem für die jeweilige Submission maßgeblichen Versicherungswert, den vereinbarten Versicherungshöchstgrenzen sowie den Bedingungen des jeweiligen Versicherungsvertrages.

Eine unterversicherte Rücksendung erfolgt nicht.

3.7 Annahmeverweigerung oder nicht abgeholte Rücksendungen

Kann eine von Memorabilia Germany versandte Rücksendung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, insbesondere aufgrund einer Annahmeverweigerung, einer nicht fristgerechten Abholung oder fehlerhafter bzw. unvollständiger Adressangaben, nicht zugestellt werden und wird die Sendung an Memorabilia Germany zurückgeführt, wird der Auftraggeber hierüber informiert.

Ein erneuter Versand erfolgt erst nach Zahlung

• der erneut anfallenden Versandkosten,
• etwaiger durch die Rücksendung entstandener Kosten des Versanddienstleisters,
• sowie einer Verwaltungspauschale in Höhe von 9,99 €.

Eine Erstattung der ursprünglich berechneten Versandkosten erfolgt nicht. Bis zum erneuten Versand ist Memorabilia Germany berechtigt, die Rücksendung zurückzuhalten.

3.8 Prüfung nach Erhalt der Rücksendung

Der Auftraggeber hat die Rücksendung nach Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf erkennbare Transportschäden zu prüfen.

Offensichtliche Schäden, Fehlmengen oder sonstige Beanstandungen sind spätestens innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Zustellung schriftlich gegenüber Memorabilia Germany anzuzeigen.

Die Originalverpackung einschließlich sämtlichen Verpackungsmaterials ist bis zum Abschluss einer möglichen Schadenprüfung aufzubewahren. Auf Anforderung sind geeignete Fotos, Videos oder sonstige Nachweise zur Verfügung zu stellen.

Eine verspätete oder unzureichende Schadenmeldung kann die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Transportdienstleistern oder Versicherern beeinträchtigen. Hieraus entstehende Nachteile hat der Auftraggeber zu vertreten, soweit diese auf einer Verletzung seiner Mitwirkungspflichten beruhen.

3.9 Teillieferungen

Grundsätzlich werden sämtliche zu einem Auftrag gehörenden Objekte gemeinsam an den Auftraggeber zurückgesendet.

Verzögert sich die Fertigstellung einzelner Objekte durch CGC oder aus anderen, von Memorabilia Germany nicht zu vertretenden Gründen, bleibt Memorabilia Germany berechtigt, den Auftrag bis zur vollständigen Rückführung zusammenzuführen.

Eine vorzeitige Teillieferung kann auf Wunsch des Auftraggebers erfolgen, sofern dies organisatorisch möglich ist.

Die hierdurch entstehenden zusätzlichen Versand-, Versicherungs- und Verwaltungskosten trägt der Auftraggeber.

3.10 Bearbeitungs- und Laufzeiten

Sämtliche Bearbeitungs- und Laufzeiten stellen unverbindliche Erfahrungswerte dar.

Die tatsächliche Bearbeitungsdauer hängt insbesondere von den internen Bearbeitungsprozessen, der Auslastung sowie den Bearbeitungszeiten von CGC und weiteren beteiligten Dienstleistern ab.

Verzögerungen außerhalb des Einflussbereiches von Memorabilia Germany begründen grundsätzlich keine Ansprüche gegen Memorabilia Germany.

Soweit möglich informiert Memorabilia Germany den Auftraggeber über wesentliche Verzögerungen, sobald diese bekannt werden.

3.11 Erneute Einsendungen

Erfolgt nach Abschluss einer Submission eine erneute Einsendung an Memorabilia Germany, richten sich die Verantwortlichkeiten sowie die Übernahme entstehender Versand- und Bearbeitungskosten nach dem Anlass der erneuten Einsendung.

Liegt die Ursache im Verantwortungsbereich von Memorabilia Germany oder in einem von Memorabilia Germany anerkannten offensichtlichen Bearbeitungs- oder Produktionsfehler seitens CGC oder JSA, übernimmt Memorabilia Germany die Organisation der weiteren Abwicklung.

Erfolgt die erneute Einsendung auf Wunsch des Auftraggebers oder aufgrund einer neu beauftragten Dienstleistung, trägt der Auftraggeber die hierdurch entstehenden Kosten.

4.1 Entscheidungen von CGC

Sämtliche fachlichen Entscheidungen im Rahmen einer Submission werden ausschließlich von CGC beziehungsweise den jeweils beteiligten Authentifizierungs- oder Bewertungsunternehmen getroffen.

Dies gilt insbesondere für

• das vergebene Grading,
• Authentifizierungsentscheidungen,
• Labeltexte,
• Hinweise oder Vermerke auf Labels,
• Restoration-, Qualified-, Altered- oder vergleichbare Einstufungen,
• sowie sämtliche weiteren fachlichen Bewertungen und Entscheidungen.

Memorabilia Germany hat auf diese Entscheidungen keinen Einfluss.

4.2 Gegenstand des Submission Services

Mit der Beauftragung eines Submission Services wird ausschließlich die professionelle Organisation und Durchführung der Submission beauftragt.

Ein Anspruch auf

• einen bestimmten Grade,
• eine bestimmte Authentifizierungsentscheidung,
• eine bestimmte Labelgestaltung,
• einen bestimmten Marktwert
• oder einen sonstigen wirtschaftlichen Erfolg

besteht nicht.

4.3 Offensichtliche Bearbeitungsfehler

Werden nach Auffassung von Memorabilia Germany offensichtliche Bearbeitungs- oder Produktionsfehler seitens CGC oder JSA festgestellt, unterstützt Memorabilia Germany den Auftraggeber im Rahmen der von CGC beziehungsweise JSA vorgesehenen Reklamations- oder Korrekturverfahren.

Ein Anspruch auf die Einleitung oder den Erfolg eines solchen Verfahrens besteht nicht.

4.4 Marktwertentwicklung

Auf Veränderungen des Marktwertes eingesandter Objekte hat Memorabilia Germany keinen Einfluss.

Dies gilt insbesondere für Wertsteigerungen, Wertverluste oder sonstige Marktveränderungen aufgrund sportlicher Ereignisse, Marktentwicklungen, Auktionsergebnisse, wirtschaftlicher Entwicklungen oder sonstiger Umstände außerhalb des Einflussbereichs von Memorabilia Germany.

Ein Anspruch auf Ersatz entgangener Verkaufschancen oder entgangener Gewinne besteht im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nicht.

4.5 Höhere Gewalt

Verzögerungen oder sonstige Beeinträchtigungen der Durchführung einer Submission können insbesondere durch Ereignisse höherer Gewalt oder andere außerhalb des Einflussbereichs von Memorabilia Germany liegende Umstände entstehen.

Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Zollbeschränkungen, Streiks, Cyberangriffe, Ausfälle internationaler Transport- oder Logistikdienstleister sowie vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse.

Soweit möglich informiert Memorabilia Germany den Auftraggeber über hierdurch entstehende wesentliche Verzögerungen.

5.1 Änderungen des Rule Books

Memorabilia Germany behält sich vor, dieses CGC Submission Rule Book künftig anzupassen, soweit hierfür ein berechtigtes Interesse besteht.

Für den jeweiligen Submission-Auftrag gilt ausschließlich die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung veröffentlichte Fassung dieses Rule Books.

5.2 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses CGC Submission Rule Books ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

An die Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

5.3 Sprachfassung

Dieses CGC Submission Rule Book kann in mehreren Sprachfassungen bereitgestellt werden.

Maßgeblich ist ausschließlich die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung veröffentlichte deutsche Sprachfassung.